Die Behandlungen sind Pflichtleistungen der Krankenkassen (KVG) und Unfallversicherungen (UVG). Somit übernehmen sie die Kosten der Leistungen
wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung ist möglich, unterliegt dem Selbstzahlertarif.
Für Schienen sowie anderes Material, welches durch den Therapeuten abgegeben wird, übernehmen die Krankenkassen, mit vorheriger Kostengutsprache, einem
Höchstbetrag von 250 CHF pro Jahr (KVG).